Stadt Waldshut-Tiengen
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Gewählte Führung
Thema Brunnen und Bächle - Ver- und Entsorgung (öffentliche Führung)
Bild der Führung
Termin 25.07.2015 - 11:00 Uhr
Dauer 2 Stunden
Teilnehmer bis 25 Personen
Beschreibung "Das Prinzip aller Dinge ist Wasser; aus Wasser ist alles, und ins Wasser kehrt alles zurück." erkannte bereits der griechische Philosoph Thales von Milet, lange vor unserer Zeit. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Auch in Waldshut spielte das Wasser immer eine wichtige Rolle. Mehrere Brunnen und ein Bächle, quer durch die Kaiserstraße, zieren die Waldstadt. Dazu ist Waldshut, mit dem Rhein, wortwörtlich nahe am Wasser gebaut. Dabei dient das kühle Nass nicht nur, um das Stadtbild zu verschönern. Die wohl wichtigste Funktion, ist damit unseren Durst zu stillen. Doch auch andere wichtige Aufgaben und Zwecke verbergen sich hinter den Anlagen, sowohl früher als auch heute. Unser Stadtführer Herbert Herrmann ist ein echter Brunnen- und Bächle-Kenner. Begleiten Sie ihn auf seinem Spaziergang und erkunden Sie gemeinsam die Wasserstellen der Stadt.
Sprache 0 Deutsch
Details zur Führung
Termin  25.07.2015 - 11:00 Uhr
Teilnehmeranzahl   (bis 25 Plätze verfügbar)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WICHTIGE INFORMATIONEN

Rahmenbedingungen für gebuchte Gruppenführungen

  1. Die in der Anmeldung angegebenen Daten sind verbindlich und können nur nach Rücksprache geändert werden
     
  2. Stadtführungen können nur bei Verfügbarkeit der jeweiligen Stadtführerin oder des jeweiligen Stadtführers gebucht werden.
     
  3. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  4. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt während der Stadtführung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den Lehrkräften.
     
  5. Erscheint die Gruppe nicht zum gebuchten Termin, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Die Stadtführerin oder der Stadtführer wartet 15 Minuten auf die Gruppe. Danach hat er/sie das Recht, die Stadtführung abzusagen.
     
  6. Die Zeitangaben für die Stadtführungen sind Richtwerte. Sollte die Gruppe sich verspäten, kann die Stadtführerin / der Stadtführer die Verspätung von der gebuchten Dauer der Führung abziehen.
     
  7. Wird eine Führung nicht mindestens einen Werktag vorher abbestellt, so kann eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Gruppenpreises erhoben werden.
     
Rahmenbedingungen für öffentliche Führungen
  1. Die in der Anmeldung angegebenen Daten sind verbindlich und können nur nach Rücksprache geändert werden
     
  2. Stadtführungen können nur bei Verfügbarkeit der jeweiligen Stadtführerin oder des jeweiligen Stadtführers gebucht werden.
     
  3. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  4. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt während der Stadtführung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den Lehrkräften.
     
  5. Erscheint die Gruppe nicht zum gebuchten Termin, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Die Stadtführerin oder der Stadtführer wartet 15 Minuten auf die Gruppe. Danach hat er/sie das Recht, die Stadtführung abzusagen.
     
  6. Die Zeitangaben für die Stadtführungen sind Richtwerte. Sollten sich Teilnehmer verspäten, kann die Stadtführerin / der Stadtführer die Verspätung von der gebuchten Dauer der Führung abziehen.
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