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Gewählte Führung
Thema Frauenhistorische Stadtführung (öffentliche Führung)
Bild der Führung
Termin 21.05.2014 - 17:00 Uhr
Dauer 1 Stunde 30 Minuten
Teilnehmer 1 bis 25 Personen
Beschreibung Lassen Sie sich von Stadtführerin Karin Lindemann zu einer Zeitreise ins Mittelalter "ver-führen". Spüren wir sie auf, die stolzen, tapferen und warmherzigen - aber auch gequälten und geknechteten Frauen, die einst diese Stadt mitgeprägt haben oder durch sie geprägt wurden. Auf unserer Zeitreise begegnen wir unter anderem: Königin Agnes von Ungarn (1335) Kirchenherrin von Waldshut: verehrt als Wohltäterin der Armen und Förderin der Beginen in Waldshut. Dorothea Merkhin (1579) vom Waldshuter Magistrat zum Tode verurteilt und bei lebendigem Leib verbrannt. Josefa Holliger (1852) Sie wurde durch "größte Not und Bedrängnis" gezwungen, mit ihren fünf Kindern nach Amerika auszureisen. Beginen in Waldshut (1335 - 1525) Lebens- und Arbeitsgemeinschaft frommer Frauen (Beginenhaus in der Hintergasse), tätig in der Krankenpflege und Armenfürsorge. War doch Frauenleben zu allen Zeiten spannend, vielfältig, mühsam und erfolgreich. Doch die Persönlichkeiten und Lebensleistungen der Frauen blieben allzu oft im Dunkeln - so auch in Waldshut.
Sprache 0 Deutsch
Details zur Führung
Termin  21.05.2014 - 17:00 Uhr
Teilnehmeranzahl   (bis 25 Plätze verfügbar)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WICHTIGE INFORMATIONEN

Rahmenbedingungen für gebuchte Gruppenführungen

  1. Die in der Anmeldung angegebenen Daten sind verbindlich und können nur nach Rücksprache geändert werden
     
  2. Stadtführungen können nur bei Verfügbarkeit der jeweiligen Stadtführerin oder des jeweiligen Stadtführers gebucht werden.
     
  3. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  4. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt während der Stadtführung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den Lehrkräften.
     
  5. Erscheint die Gruppe nicht zum gebuchten Termin, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Die Stadtführerin oder der Stadtführer wartet 15 Minuten auf die Gruppe. Danach hat er/sie das Recht, die Stadtführung abzusagen.
     
  6. Die Zeitangaben für die Stadtführungen sind Richtwerte. Sollte die Gruppe sich verspäten, kann die Stadtführerin / der Stadtführer die Verspätung von der gebuchten Dauer der Führung abziehen.
     
  7. Wird eine Führung nicht mindestens einen Werktag vorher abbestellt, so kann eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Gruppenpreises erhoben werden.
     
Rahmenbedingungen für öffentliche Führungen
  1. Die in der Anmeldung angegebenen Daten sind verbindlich und können nur nach Rücksprache geändert werden
     
  2. Stadtführungen können nur bei Verfügbarkeit der jeweiligen Stadtführerin oder des jeweiligen Stadtführers gebucht werden.
     
  3. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  4. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt während der Stadtführung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den Lehrkräften.
     
  5. Erscheint die Gruppe nicht zum gebuchten Termin, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Die Stadtführerin oder der Stadtführer wartet 15 Minuten auf die Gruppe. Danach hat er/sie das Recht, die Stadtführung abzusagen.
     
  6. Die Zeitangaben für die Stadtführungen sind Richtwerte. Sollten sich Teilnehmer verspäten, kann die Stadtführerin / der Stadtführer die Verspätung von der gebuchten Dauer der Führung abziehen.
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