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Gewählte Führung
Thema Fährfrau, hol über! (öffentliche Führung)
Bild der Führung
Termin 02.05.2019 - 16:30 Uhr
Dauer 1 Stunde
Teilnehmer 1 bis 25 Personen
Beschreibung Wer über den Rhein will, kommt nicht an ihr vorbei. Schon seit über 600 Jahren besteht eine Fährverbindung zwischen Waldshut und der Schweiz. Auf der frühen Rheinfähre - einem Weidling - wurden nicht nur Menschen übergesetzt, sondern auch Waren, Tiere und schwer beladene Fuhrwerke. Eine körperlich herausfordernde Tätigkeit und damit ein klassischer Männerberuf. Doch tatsächlich finden sich in der langen Ahnenreihe der Waldshuter Fährmänner auch zwei Fährfrauen! Eine von ihnen erwacht für diese Schauspielführung zum Leben und entführt Sie in die faszinierende Geschichte der Waldshuter Fähre, die hier lange Zeit die einzige Möglichkeit war, den Rhein zu überqueren. Rund um die Fähre haben sich spannende und lustige Episoden zugetragen, von denen die zeitreisende Fährfrau auf dem Rundgang durch die Stadt und entlang des Rheinufers erzählt. Natürlich setzen Sie unter der Obhut der Fährfrau mit dem heutigen Fährschiff in die Schweiz über und kehren trockenen Fußes wieder zurück ans deutsche Rheinufer. Die Preise verstehen sich inkl. Fährfahrt. Möchten Sie die DreiWelten(Bürger)Card nutzen ist es unter Umständen sinnvoll die Fährfahrt zu bezahlen.
Sprache 0 Deutsch
Details zur Führung
Termin  02.05.2019 - 16:30 Uhr
Teilnehmeranzahl   (bis 20 Plätze verfügbar)
Altersangaben 
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Diese Daten werden benötigt, um den individuellen Preis inkl. Rabatte zu berechnen.
Anmerkungen 
(Hinweise für den/die Stadtführer(in)) 
Gesamtpreis ab 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WICHTIGE INFORMATIONEN

Rahmenbedingungen für gebuchte Gruppenführungen

  1. Die in der Anmeldung angegebenen Daten sind verbindlich und können nur nach Rücksprache geändert werden
     
  2. Stadtführungen können nur bei Verfügbarkeit der jeweiligen Stadtführerin oder des jeweiligen Stadtführers gebucht werden.
     
  3. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  4. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt während der Stadtführung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den Lehrkräften.
     
  5. Erscheint die Gruppe nicht zum gebuchten Termin, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Die Stadtführerin oder der Stadtführer wartet 15 Minuten auf die Gruppe. Danach hat er/sie das Recht, die Stadtführung abzusagen.
     
  6. Die Zeitangaben für die Stadtführungen sind Richtwerte. Sollte die Gruppe sich verspäten, kann die Stadtführerin / der Stadtführer die Verspätung von der gebuchten Dauer der Führung abziehen.
     
  7. Wird eine Führung nicht mindestens einen Werktag vorher abbestellt, so kann eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Gruppenpreises erhoben werden.
     
Rahmenbedingungen für öffentliche Führungen
  1. Die in der Anmeldung angegebenen Daten sind verbindlich und können nur nach Rücksprache geändert werden
     
  2. Stadtführungen können nur bei Verfügbarkeit der jeweiligen Stadtführerin oder des jeweiligen Stadtführers gebucht werden.
     
  3. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  4. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt während der Stadtführung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den Lehrkräften.
     
  5. Erscheint die Gruppe nicht zum gebuchten Termin, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Die Stadtführerin oder der Stadtführer wartet 15 Minuten auf die Gruppe. Danach hat er/sie das Recht, die Stadtführung abzusagen.
     
  6. Die Zeitangaben für die Stadtführungen sind Richtwerte. Sollten sich Teilnehmer verspäten, kann die Stadtführerin / der Stadtführer die Verspätung von der gebuchten Dauer der Führung abziehen.
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