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Gewählte Führung
Thema Vom Spittelwald zu Hab'rers Trott - da wuchsen unsre Reben (öffentlich)
Bild der Führung
Termin 01.10.2022 - 10:30 Uhr
Dauer 1 Stunde 30 Minuten
Teilnehmer bis 20 Personen
Beschreibung Eine Stadt ist lebendig und im ständigen Wandel. Sie wächst und verändert sich laufend. So dehnte sich auch das Waldshuter Stadtgebiet in den letzten Jahrhunderten immer weiter aus. Schon längst besteht die Waldstadt nicht mehr nur aus dem Altstadtkern. Wo früher noch Wiesen und Wälder blühten, finden wir heute schöne Wohngebiete. Den Titel dieser Führung finden wir in der 2. Strophe des Lieds "O alte Waldstadt Herrlichkeit" des Waldshuter Ehrenbürgers Hermann Kraft. Er verrät uns: wo heute Wohnhäuser stehen, wurde einst Wein angebaut. Stadtführer Raimund Walde, ein echter Vollblut-Waldshuter, kann viel über die früheren Zeiten erzählen. An den Hängen um die Stadt standen noch bis Ende des 19. Jahrhunderts zahlreiche Rebstöcke. Raimund Walde selbst ist schon durch sein Elternhaus eng mit dem Thema Wein verbunden. Er berichtet, wo früher Trotten standen oder was es mit dem damals vorgeschriebenen "Zehnt" auf sich hatte. Zum Abschluss wartet ein gemütlicher Ausklang mit weiterführenden Gesprächen und ein gutes Gläschen Wein auf Sie.
Sprache 0 Deutsch
Details zur Führung
Termin  01.10.2022 - 10:30 Uhr
Teilnehmeranzahl   (bis 20 Plätze verfügbar)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WICHTIGE INFORMATIONEN

Rahmenbedingungen für gebuchte Gruppenführungen

  1. Die in der Anmeldung angegebenen Daten sind verbindlich und können nur nach Rücksprache geändert werden
     
  2. Stadtführungen können nur bei Verfügbarkeit der jeweiligen Stadtführerin oder des jeweiligen Stadtführers gebucht werden.
     
  3. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  4. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt während der Stadtführung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den Lehrkräften.
     
  5. Erscheint die Gruppe nicht zum gebuchten Termin, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Die Stadtführerin oder der Stadtführer wartet 15 Minuten auf die Gruppe. Danach hat er/sie das Recht, die Stadtführung abzusagen.
     
  6. Die Zeitangaben für die Stadtführungen sind Richtwerte. Sollte die Gruppe sich verspäten, kann die Stadtführerin / der Stadtführer die Verspätung von der gebuchten Dauer der Führung abziehen.
     
  7. Wird eine Führung nicht mindestens einen Werktag vorher abbestellt, so kann eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Gruppenpreises erhoben werden.
     
Rahmenbedingungen für öffentliche Führungen
  1. Die in der Anmeldung angegebenen Daten sind verbindlich und können nur nach Rücksprache geändert werden
     
  2. Stadtführungen können nur bei Verfügbarkeit der jeweiligen Stadtführerin oder des jeweiligen Stadtführers gebucht werden.
     
  3. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  4. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt während der Stadtführung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den Lehrkräften.
     
  5. Erscheint die Gruppe nicht zum gebuchten Termin, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Die Stadtführerin oder der Stadtführer wartet 15 Minuten auf die Gruppe. Danach hat er/sie das Recht, die Stadtführung abzusagen.
     
  6. Die Zeitangaben für die Stadtführungen sind Richtwerte. Sollten sich Teilnehmer verspäten, kann die Stadtführerin / der Stadtführer die Verspätung von der gebuchten Dauer der Führung abziehen.
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