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Gewählte Führung
Thema Waldshut probt den Aufstand - Reformation und Bauernkrieg (öffentliche Führung)
Bild der Führung
Termin 04.11.2022 - 14:30 Uhr
Dauer 1 Stunde 15 Minuten
Teilnehmer 1 bis 20 Personen
Beschreibung Anlässlich des 500jähringen Bauernkrieg-Jubiläums in diesem Jahr. Die denkwürdige Geschichte von Pfarrer Balthasar Hubmaier oder: Als sich ein großer Teil der Waldshuter Bevölkerung neu taufen ließ. Wussten Sie, dass Waldshut eine bedeutende Rolle in der Geschichte der Reformation gespielt hat? Die Waldshuter Bürger bewiesen ungeheuren Mut, als sie sich 1524 hinter ihren Pfarrer Balthasar Hubmaier stellten, der Religionsfreiheit forderte und die Reformwilligen an Ostern 1525 neu taufte. Mit dem Bekenntniswechsel forderte die Stadt ganz offen die Habsburger heraus, die sich diese Rebellion natürlich nicht bieten lassen wollten... Begeben Sie sich mit der Bürgersfrau Clara alias Stadtführerin Beatrice Merone auf die Spuren des Wirkens von Pfarrer Balthasar Hubmaier. Clara war damals mitten im Geschehen, als sich die Situation in der Stadt zuspitzte und immer gefährlicher wurde. Sie erzählt Ihnen, wie die Ratsherren Hilfe bei den Eidgenossen suchten und die Waldshuter Frauen bewaffnet um ihren Pfarrer kämpften. Sie weiß natürlich auch zu berichten, wie der Bauernkrieg mit der Reformation zusammenhängt und welche Spuren dieser Kampf David gegen Goliath hinterlassen hat.
Sprache 0 Deutsch
Details zur Führung
Termin  04.11.2022 - 14:30 Uhr
Teilnehmeranzahl   (bis 18 Plätze verfügbar)
Altersangaben 
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Anmerkungen 
(Hinweise für den/die Stadtführer(in)) 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WICHTIGE INFORMATIONEN

Rahmenbedingungen für gebuchte Gruppenführungen

  1. Die in der Anmeldung angegebenen Daten sind verbindlich und können nur nach Rücksprache geändert werden
     
  2. Stadtführungen können nur bei Verfügbarkeit der jeweiligen Stadtführerin oder des jeweiligen Stadtführers gebucht werden.
     
  3. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  4. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt während der Stadtführung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den Lehrkräften.
     
  5. Erscheint die Gruppe nicht zum gebuchten Termin, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Die Stadtführerin oder der Stadtführer wartet 15 Minuten auf die Gruppe. Danach hat er/sie das Recht, die Stadtführung abzusagen.
     
  6. Die Zeitangaben für die Stadtführungen sind Richtwerte. Sollte die Gruppe sich verspäten, kann die Stadtführerin / der Stadtführer die Verspätung von der gebuchten Dauer der Führung abziehen.
     
  7. Wird eine Führung nicht mindestens einen Werktag vorher abbestellt, so kann eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Gruppenpreises erhoben werden.
     
Rahmenbedingungen für öffentliche Führungen
  1. Die in der Anmeldung angegebenen Daten sind verbindlich und können nur nach Rücksprache geändert werden
     
  2. Stadtführungen können nur bei Verfügbarkeit der jeweiligen Stadtführerin oder des jeweiligen Stadtführers gebucht werden.
     
  3. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  4. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt während der Stadtführung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den Lehrkräften.
     
  5. Erscheint die Gruppe nicht zum gebuchten Termin, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Die Stadtführerin oder der Stadtführer wartet 15 Minuten auf die Gruppe. Danach hat er/sie das Recht, die Stadtführung abzusagen.
     
  6. Die Zeitangaben für die Stadtführungen sind Richtwerte. Sollten sich Teilnehmer verspäten, kann die Stadtführerin / der Stadtführer die Verspätung von der gebuchten Dauer der Führung abziehen.
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