Aktuelles
Aktuelle Corona-Verordnung
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erlassen.
Alle mit dem Corona-Virus zusammhängenden Verordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg finden Sie hier.
Gerne verweisen wir bei Fragen auf die Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg.
Dort finden Sie einen umfangreicher Frage- und Antwortkatalog rund um die Corona-Verordnung.
Aktuelle Informationen des Landkreises Waldshut zum Corona-Virus
Der Landkreis Waldshut informiert hier über Online Services, Möglichkeiten zur Schnelltestung im Landkreis anhand einer Übersichtskarte, Fallzahlen und Corona-Maßnahmen.
Übersicht über die Corona-Teststationen in Waldshut-Tiengen
Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:
- Kinder unter fünf Jahren
- Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,
- Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
- Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
- Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
- Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
- Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).
Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:
- Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
- Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden,
- Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten
Alle anderen Personen müssen sich mit 9,- Euro am Test beteiligen.
Eine Übersicht mit Testmöglichkeiten im Landkreis finden Sie hier.
Ihre Frage war nicht dabei? Sie sind sich unsicher?
Die Stadtverwaltung hat ein Corona-Bürgertelefon eingerichtet, über welches Sie ebenfalls Informationen über Maßnahmen rund um das Corona-Virus erhalten.
Dieses erreichen Sie zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses Waldshut
unter 07751 833 920.
Gesundheitsamt Waldshut informiert über die Kontaktaufnahme in Corona-Fällen
26.11.2021 / Das Gesundheitsamt informiert:
Aufgrund der stark gestiegenen Corona-Fallzahlen und der damit einhergehenden Überlastungssituation kann das Gesundheitsamt Waldshut trotz umfangreicher personeller Aufstockungen die routinemäßige Kontaktaufnahme mit positiv getesteten Personen sowie deren Haushaltsangehörigen nicht mehr bewältigen.
Gemäß den Anfang November vom Landessozialministerium öffentlich bekanntgegebenen Vorgaben findet eine Kontaktaufnahme nur noch in Ausnahmesituationen und innerhalb der Kapazitätsgrenze statt. Betroffene müssen sich auch nicht beim Gesundheitsamt melden, für sie gilt vielmehr das Folgende:
Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich auch ohne Absonderungsanordnung des Gesundheitsamts in häusliche Absonderung („Quarantäne“) begeben. Die Absonderungsdauer beträgt in der Regel 14 Tage.
Ungeimpfte oder symptomatische Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen sich unmittelbar nach Kenntnis vom Testergebnis in Absonderung begeben. Auch für sie ist keine Anordnung durch das Gesundheitsamt erforderlich, die Absonderungsdauer beträgt in der Regel 10 Tage.
Benötigen positiv getestete Personen oder deren ungeimpfte oder symptomatische Haushaltsangehörige für den Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Absonderung, kann diese per E-Mail an gesundheitsamt.corona(at)landkreis-waldshut.de frühestens 3 Tage nach Kenntnis des positiven Testergebnisses unter Nennung der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer sowie im Falle von Haushaltsagehörigen zusätzlich Name des/der positiv Getesteten) angefordert werden. Rechtlich genügt aber zur Vorlage beim Arbeitgeber sowie für etwaige Entschädigungsansprüche bereits der Nachweis über den positiven PCR-Befund mit der gleichen Meldeadresse, daher ist eine Meldung ans Gesundheitsamt aus diesem Grund nicht mehr notwendig.
Auch die Nachverfolgung von engen Kontaktpersonen der positiv getesteten Personen findet aus Kapazitätsgründen entsprechend den Vorgaben des Landes nur noch in Ausnahmefällen statt. Für sie besteht eine Absonderungspflicht allerdings nur, wenn sie von der Behörde ausdrücklich angeordnet wird. Erfolgt keine Anordnung, so werden Kontaktpersonen dennoch gebeten, aus Rücksicht auf sich und andere Kontakte weitestgehend zu reduzieren, beim Auftreten von Symptomen telefonisch ärztlichen Rat einzuholen und sich testen zu lassen.
Für Einrichtungen, in denen vulnerable Personen betreut werden, gilt, dass Ausbrüche direkt an das Gesundheitsamt Waldshut gemeldet werden müssen. Für Kitas/Schulen gilt dies ab dem fünften Fall, für Alten/Pflegeheime/Eingliederungsheime/med. Einrichtungen ab dem ersten Fall.
Antworten und Informationen dazu, was im Falle eines positiven Testergebnisses zu tun ist, finden Sie auf der Homepage des Landkreises Waldshut sowie auf der Seite des Sozialministeriums Baden-Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/)
Für alle Fragen nicht-medizinischer Art, die keinen speziellen positiv getesteten Fall betreffen, ist die Hotline des Landkreises Waldshut weiterhin von Montag bis Freitag 9 – 13 Uhr unter der Nummer 07751- 86 5151 erreichbar. Allerdings kommt es hier aufgrund des sehr hohen Anrufaufkommens und zahlreichen Fragen auch aus Bereichen außerhalb der Zuständigkeit des Landkreises trotz personeller Aufstockung mitunter zu Wartezeiten. Wir bitten Sie daher, sich insbesondere zu allgemeinen Fragen rund um die Corona-Bestimmungen vorranging aus den allgemein zugänglichen Informationen zu informieren, hierunter die Seiten der Landesregierung Baden-Württemberg ( https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-fragen-und-antworten/ )
Entsprechend bietet auch das Landratsamt Waldshut direkt auf der ersten Seite der Landkreis-Homepage (www.landkreis-waldshut.de) ausführliche Informationen und auch unter einem weiterführenden Link (+++ CORONA-VIRUS +++ / https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/informationen-zum-neuartigen-coronavirus) einen Überblick und weitere Links zu den einzuhaltenden Regelungen.

Corona-Bürgertelefon
Die Stadtverwaltung hat ein Bürgertelefon eingerichtet, über welches Sie Informationen über Maßnahmen rund um das Corona-Virus erhalten.
Sie erreichen das Bürgertelefon unter
07751 833-920

Öffnungszeiten
Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 14:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:00 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr (nachmittags nur Dienststellen in Tiengen geöffnet)
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr (nachmittags nur Dienststellen in Waldshut geöffnet)
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr