Parken für Anwohner

Bewohner Parkausweise Stadtteil Waldshut

Bewohner-Parkausweise können von Anwohnern der folgenden Bereiche beantragt werden:

Zone 1:
Gartenstraße, Waldtorstraße

Zone 2:
Schmitzinger Straße, Schützenmattweg, Moltkestraße, Bergstraße, Chilbiweg, Stunzinger Straße, Am Sonnenrain, Dorfhalde, Saderlacher Weg

Zone 3:
Schwarzwaldstraße, Grießhaberstraße, Waldeckstraße, Ziegelfeldstraße, Theodor-Wagner-Straße, Kalvarienbergstraße

Zone 4:
Untere Haspelstraße, Albrecht-Rudolf-Straße

Zone 5:
Amthausstraße

Hier fällt pro Jahr eine Gebühr in Höhe von 30,00 € an. Ein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Parkplatzes besteht nicht.

Nähere Informationen zu den Bewohner-Parkausweisen erhalten Sie bei Silvia Strerath unter 07751 833-165 oder per E-Mail.

Bewohner Parkausweise Stadtteil Tiengen

Bewohner-Parkausweise können von Anwohnern der folgenden Bereiche beantragt werden:

Zone 1
Hauptstraße (Fußgängerzone), Kirchplatz, Schlossplatz, Korngasse, Turmgasse, Priestergasse, Im Winkel, Zubergasse, Fahrgasse, Weihergasse, Ringmauergasse

Zone 2
Bahnhofstraße, Schulstraße, Martin-Luther-Straße, Schwarzenbergstr. Breite Straße, Goethe Straße

Zone 3
Trottengasse, Seilerbergweg

Zone 4
Untere Hauptstraße, Neumattstraße, Josef-Bader-Str., Lindenstraße

Die jährliche Gebühr beträgt 30,00 €. Ein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Parkplatzes besteht nicht.

Nähere Informationen zu den Bewohner-Parkausweisen erhalten Sie bei Amanda Göbel unter 07751 833-173 oder per E-Mail.

 

Anwohner-Ausnahmegenehmigungen Stadtteil Tiengen

Bewohner-Parkausweise können von Anwohnern der folgenden Bereiche beantragt werden:
Fahrgasse
Priestergasse

Das Parken ist jedoch nur zu bestimmten Zeiten erlaubt:
Montag bis Freitag 19.00 Uhr – 09.00 Uhr
Samstag ab 14.00 Uhr
Sonn- und Feiertags ganztags

Pro Jahr fällt eine Gebühr von 12,00 € an. Ein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Parkplatzes besteht nicht.

Nähere Informationen zu den Anwohner-Ausnahmegenehmigungen erhalten Sie bei Amanda Göbel unter 07751 833-173 oder per E-Mail.