Förderprogramme
Baden-Württemberg und der Landkreis Waldshut bieten zahlreiche Förderprogramme für kleine, mittelständische und große Unternehmen an. Die nachfolgende Übersicht bietet eine Orientierungsmöglichkeit über die verschiedenen Ansprechpartner in der Förderprogramm-Vielfalt.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung Jahresprogramm 2023
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 24. Juni 2022 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2023 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2023 eingesetzt.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Zu beachten ist, dass ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in diesem Förderschwerpunkt nur noch förderfähig sind, sofern die Tragwerkskonstruktion aus einem CO2-speichernden Material besteht.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2023 über die Aufnahme in das ELR.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 12. August 2022 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Birgit Lusansky, Tel. 07751/833 106,
E-Mail: blusansky@waldshut-tiengen.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter Info Antragstellung bei https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Waldshut-Tiengen, 27. Juni 2022
Datenbank zu Förderprogrammen vom Land, Bund und der EU
Die Förderdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft und Energie bietet eine Übersicht über die Förderprogramme des Landes, des Bundes und der EU.
Weitere Informationen:
Förderprogramme der Europäischen Union
Das Landratsamt Waldshut kümmert sich im Rahmen ihrer Wirtschaftsförderung um EU-Angelegenheiten und informiert über Fördermöglichkeiten auf europäischer Ebene.
Die aktuellen EU-Förderprogramme werden nachfolgend aufgeführt:
- LEADER - Zentrales Instrument bürgerschaftlich geprägter Regionalentwicklung
- ELR - Förderung (Entwicklung Ländlicher Raum) für gewerbliche Betriebe
- Spitze auf dem Land - Technologieführer in Baden-Württemberg
- ESF - Europäischer Sozialfonds
Weitere Informationen:
Förderprogramme beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bietet zu folgenden Themenschwerpunkten verschiedene Fördermöglichkeiten:
Allgemeine Förderprogramme
- Außenwirtschaft
- Berufliche Bildung
- Denkmalförderung
- Gründung und Nachfolge
- Innovation und Technologie
- Sanierung und Entwicklung
Hierunter zählen unter anderem verschiedene Beratungstage für KMU, Innovationsgutscheine oder die Beratungsförderung für Existenzgründerinnen und -gründer
Weitere Informationen:
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner bei Wirtschaftsfragen sind
Herr Dr. Philipp Frank
Oberbürgermeister
Tel.: 07751 833-133
E-Mail schreiben
Frau Birgit Lusansky
Liegenschaften
Tel.: 07751 833-106
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