Grundbucheinsicht
Die Grundbucheinsichtsstelle ist Anlaufstelle in Fragen rund um das Grundbuch.
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde das kommunale Grundbuchamt Waldshut-Tiengen aufgehoben.
Die Grundbücher werden nun beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Grundbuchamt, geführt und bearbeitet.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme in die elektronischen Grundbüchern zu gewährleisten, hat die Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen eine Grundbucheinstichtsstelle eingerichtet.
Deren Aufgaben sind:
- Grundbucheinsicht
- Erteilung von Grundbuchabschriften
- Unterschriftsbeglaubigungen z.B. für Bestellung von Grundschulden und Dienstbarkeiten, Löschung von Grundschulden, Vereinsanmeldungen oder Änderungen zum Vereinsregister, Verwalterbestellung
Antrag auf Grundbuchausdruck
Bitte füllen Sie das folgende Antragsformular vollständig aus.
Bitte beachten Sie, dass das Online-Kontaktformular zur Einreichung des Antrags dient. Bei weitergehenden Fragen oder Ergänzungen zu Ihrem Onlineantrag, kontaktieren Sie bitte direkt unser Grundbuchamt.
Hinweis:
Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Wir speichern sie ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme in Verbindung mit dem Versand des beantragten Grundbuchausdrucks und geben Sie nicht an Dritte weiter.
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Grundbucheinsichtsstelle
EG Rathaus Waldshut
Kaiserstraße 28-32
79761 Waldshut-Tiengen
E-Mail:
Grundbucheinsicht(@)waldshut-tiengen.de
Tel.:
07751 833 109