Aktuelles

Aktuelle Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erlassen.

Alle mit dem Corona-Virus zusammhängenden Verordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg finden Sie hier.

Gerne verweisen wir bei Fragen auf die Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg.
Dort finden Sie einen umfangreicher Frage- und Antwortkatalog rund um die Corona-Verordnung.

Aktuelle Informationen des Landkreises Waldshut zum Corona-Virus

Der Landkreis Waldshut informiert hier über Online Services, Möglichkeiten zur Schnelltestung im Landkreis anhand einer Übersichtskarte, Fallzahlen und Corona-Maßnahmen.

Übersicht über die Corona-Teststationen in Waldshut-Tiengen

Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,
  • Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
  • Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
  • Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
  • Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
  • Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).

Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:

  • Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
  • Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden, 
  • Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten

Alle anderen Personen müssen sich mit 9,- Euro am Test beteiligen.

 

Eine Übersicht mit Testmöglichkeiten im Landkreis finden Sie hier.

 

Ihre Frage war nicht dabei? Sie sind sich unsicher?

Die Stadtverwaltung hat ein Corona-Bürgertelefon eingerichtet, über welches Sie ebenfalls Informationen über Maßnahmen rund um das Corona-Virus erhalten.

Dieses erreichen Sie zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses Waldshut
unter 07751 833 920.