Hundesteuerabmeldung

Hundesteuerabmeldung

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Ist der Hund verstorben, legen Sie uns bitte eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Nachweis vor. Sollten Sie den Hund verschenkt oder verkauft haben, teilen Sie uns einfach den Namen und Anschrift des neuen Hundehalters mit. Verwenden Sie dazu das Feld "Neuer Hundehalter" im folgenden Formular.

Was Sie zum Thema Hund in diesem Zusammenhang noch alles beachten müssen finden Sie in unserer Hundesteuersatzung.

Gerne beantwortet Ihnen

Ansprechpartner

Clemens Isele

Stadtverwaltung
Kaiserstr. 28-32
79761 Waldshut-Tiengen
Tel: 07751 833-122
E-Mail: cisele(@)waldshut-tiengen.de

alle Fragen zur Hundesteuer.

Mit dem folgenden Formular können Sie Ihren Hund online anmelden.

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